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Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht

Dieses bereits in der zehnten Auflage vorliegende Buch hat sich zum Ziel gesetzt, das üblicherweise nur zersplittert oder in Form von Entscheidungssammlungen behandelte Unterhaltsrecht in einer geschlossenen, systematischen Darstellung verfügbar zu machen. Besonderen Wert haben wir darauf gelegt, den detailreichen Inhalt, der auch ausführliche Belegzitate umfasst, durch übersichtliche Gliederung und einfache Textierung für die Praktikerin und den Praktiker rasch und leicht erschließbar zu machen. Diesem Zweck dienen auch zahlreiche Tabellen, Grafiken und Beispiele. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei auf dem materiellen Unterhaltsrecht.

Die freundliche Aufnahme des Werks durch die Leserinnen und Leser ermöglichte in den letzten Jahren einen für ein juristisches Fachbuch relativ häufigen Erscheinungsrhythmus und damit eine beständige Aktualität der Darstellung, die gerade im Unterhaltsrecht, das von einer vielfältigen und sich rasch fortentwickelnden Judikatur geprägt ist, nutzbringend erscheint. Auch der Gesetzgeber war seit der letzten Auflage nicht untätig. Neben den gesetzlichen Änderungen berücksichtigt die Neuauflage die aktuellen unterhaltsrechtlichen Werte, die neue unterhaltsrechtliche Literatur sowie eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen. Diesbezüglich befindet sich das Buch am Stand Ende Oktober 2022.

An Neuerungen seit der Vorauflage sind zB zu nennen:

  • Die Transferleistungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sowie das Kinderbetreuungsgeld, deren Höhe schon seit Längerem unverändert geblieben ist, werden ab 2023 jährlich valorisiert (S 13 ff).
  • Eine Judikaturänderung ist mit einer Neubewertung der Behandlung der Transferleistungen bei der Unterhaltsbemessung verbunden (S 13).
  • Abweichend von der bisherigen Judikatur nimmt der OGH die Steuerersparnisse durch den Familienbonus Plus und den Unterhaltsabsetzbetrag aus der Unterhaltsbemessungsgrundlage aus (S 15).
  • Angeschlossen hat sich der OGH in einer Entscheidung der in der Vorauflage vertretenen Auffassung, dass bei der Anspannung zwischen der Fingierung eines erzielbaren Einkommens und der strafweisen Unterstellung eines Einkommens, das durch ein vergangenes Fehlverhalten endgültig verloren gegangen ist, differenziert werden muss und für den zweiten Fall strengere Voraussetzungen gelten (S 81 f).
  • Eine am Beginn der COVID-19-Pandemie eingeführte gesetzliche Fristenhemmung führt in einem längeren Zeitraum zu einer Verlängerung der Verjährung von Unterhaltsforderungen um 40 Tage (S 103).
  • Der OGH hat die Formeln für die Berechnung des Restgeldunterhalts beim „unterhaltsrechtlichen Betreuungsmodell“ in seiner jüngsten Judikatur deutlich vereinfacht, weil die Transferleistungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gleichteilig auf die Eltern aufgeteilt werden (S 130 f).
  • Aufgrund der Ergebnisse einer neuen Kinderkostenanalyse wurden die Regelbedarfssätze sowohl bezüglich der Altersgruppen als auch der Höhe überarbeitet (S 135 f).
  • Die wesentlichste unterhaltsrechtliche Neuerung seit der Vorauflage ist mit einer erfreulichen Vereinfachung der Bemessung des Kindesunterhalts verbunden: Der OGH hat die Einführung des Absetzbetrags Familienbonus Plus zum Anlass genommen, die Anrechnung der Transferleistungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag auf den Kindesunterhalt generell zu beenden (S 157 ff).
  • Der OGH hat Klarstellungen zum Verhältnis von Verfahrenshilfe und unterhaltsrechtlichem Prozesskostenvorschuss getroffen (S 230 f).
  • Die Wohnversorgung qualifiziert der OGH beim Ehegattenunterhalt auch dann als Naturalleistung, wenn der Unterhaltsberechtigte die Mitnutzung der Wohnung selbst vereitelt hat (S 260).

Die im Regierungsprogramm 2020–2024 angekündigte Reform des Kindesunterhaltsrechts unter den Schlagworten Modernisierung, Vereinfachung und Rechtssicherheit befindet sich weiterhin erst im Vorbereitungsstadium.

 

Ein Blick ins Buch

  • Klare und übersichtliche Textgliederung, ausführliches Stichwortverzeichnis
  • Hohe Aktualität durch regelmäßige Neuauflagen
  • Ausführliche Judikaturübersichten, etwa zur Unterhaltsbemessung
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