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Zu den Auswirkungen der Mitbetreuung des Kindes durch den geldunterhaltspflichtigen Elternteil vertritt die Judikatur ein Stufenmodell, bei dem schon geringe Betreuungs- oder Bewertungsunterschiede große Folgen beim Ergebnis haben können. Noch dazu gelten in den Stufen unterschiedliche Kriterien für die Unterhaltsminderung (zunächst die Ersparnisse des hauptbetreuenden Elternteils, dann die Unterschiede bei der Leistungsfähigkeit).

In der Entscheidung 6 Ob 18/22y hat der OGH seine Methode zur Berechnung des Restgeldunterhaltsanspruchs bei gleichwertigen Betreuungs- und Naturalleistungen der Eltern erneut geändert und um eine gleichteilige Aufteilung der Transferleistungen ergänzt. Diese Entscheidung bietet Anlass zu einem Überblick über den aktuellen Stand der Judikatur. Außerdem wird die neue Berechnungsmethode mit Formeln und einem Beispiel vorgestellt.

 

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