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Die aktuelle OGH-Judikatur zum Abgasskandal wird in dem lexikonartig gestalteten Beitrag unter den wesentlichen, alphabetisch sortierten Schlagworten dargestellt. Ergänzt wird die Darstellung durch zahlreiche Querverweise. Behandelt werden Abschalteinrichtung, Benützungsentgelt, Gewährleistung, Gewährleistungsausschluss, Gewährleistungsfrist, Irrtumsanfechtung, Leasing, List, Mangel, Rechtsirrtum, Rechtsschutzversicherung, Schaden, Schadenersatz, Schutzgesetzverletzung, Wandlung und Wertminderung.

 

Auszug

Wertminderung

Als Alternative zur Naturalrestitution (Ersatz des Kaufpreises) kann der Käufer vom Hersteller als ➜ Schadenersatz den Ersatz der Wertminderung des Fahrzeugs durch die unzulässige ➜ Abschalteinrichtung verlangen (10 Ob 27/23b = Zak 2023/597, 338; 8 Ob 90/22a = Zak 2023/662, 376).

Die Wertminderung ist im Schadenersatzprozess gem § 273 Abs 1 ZPO ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens nach freier Überzeugung in einer Bandbreite zwischen 5 % und 15 % des Kaufpreises festzusetzen (10 Ob 27/23b = Zak 2023/597, 338; 8 Ob 90/22a = Zak 2023/662, 376).Die Feststellung, dass kein merkantiler Minderwert existiert, weil das Bekanntwerden des Abgasskandals keine Auswirkungen auf die Preise am (Gebrauchtwagen-)Markt hatte, schließt den Schadenersatz nicht aus, spricht aber für die Festsetzung im unteren Bereich (10 Ob 27/23b = Zak 2023/597, 338; 8 Ob 90/22a = Zak 2023/662, 376). Dass der Käufer das Kfz auch in Kenntnis der Abschalteinrichtung erworben hätte und es nach Bekanntwerden behalten und uneingeschränkt verwendet hat, spricht gegen die Ausschöpfung der oberen Bandbreite (8 Ob 90/22a = Zak 2023/662, 376).

Wenn sich der Käufer für Schadenersatz in Form der Wertminderung entscheidet, nimmt er das Risiko eines Zulassungsentzugs in Kauf. Ein späterer Zulassungsentzug bildet keinen weiteren ersatzfähigen Schaden, weil das Risiko bereits im Wertersatz inkludiert ist (8 Ob 90/22a = Zak 2023/662, 376).

 

Mehr erfahren:
 
Kolmasch/Kriwanek, Judikatur-Lexikon zum Abgasskandal, Zak 2023/683, 384-387.